Die Aktien werden per 16. Mai dekotiert, nachdem das Unternehmen vom amerikanisch-schweizerischen Sensorik-Konzern TE Connectivity übernommen wurde.

Der letzte Handelstag ist für den 15. Mai angesetzt. Mit Urteil vom 25. April habe das Obergericht das Kantons Solothurn sämtliche sich noch im Publikum befindenden Namenaktien der Schaffner Holding für kraftlos erklärt, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Dieses Urteil sei seit dem vergangenen Donnerstag rechtskräftig.

Die Inhaberinnen und Inhaber der für kraftlos erklärten Aktien erhalten eine Barabfindung von 505 Franken pro Aktie. Dies entspricht dem Angebotspreis von TE Connectivity. Bereits Anfang Dezember hatten 99 Prozent der Schaffner-Aktionäre der Dekotierung an einer ausserordentlichen Generalversammlung zugestimmt.

(AWP)